…damit Ihr Urlaub nicht ins Wasser fällt
Bis zum Beginn der Corona-Pandemie war Deutschland nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der Reisenden. Im Jahr 2019 haben knapp 55 Millionen Bürger insgesamt über 260 Millionen touristische Reisen unternommen1. Dabei wurden Ausgaben für Transport und Unterkunft in Höhe von knapp 109 Milliarden Euro getätigt2. Dabei erfolgen viele der Zahlungen an Reiseveranstalter, Hotels und Transportunternehmen in Vorkasse. Doch was, wenn etwas unvorhergesehenes dazwischen kommt?
Reisen: gerne. Aber sicher!
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Reisende mögliche zusätzliche Kosten selber tragen müssen. Dabei ist es unerheblich, ob die Reisenden ein Verschulden trifft oder nicht. Dabei gibt es für nahezu jede Eventualität die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen zu schützen.
Die Reise kann nicht angetreten werden:
Die Reiserücktrittversicherung übernimmt für Sie die Stornokosten, welche Ihnen von Reiseveranstalter oder Dienstleistern in Rechnung gestellt werden. Hierbei ist die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von Ihnen sowie Ihren direkten Angehörigen, aber auch beispielsweise ein unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes, ein Todesfall in der Familie oder ein Verbrechen gegenüber Ihnen versichert.
Auch eine behördlich angeordnete Quarantäne ist auf Wunsch in der Reiserücktrittversicherung abgedeckt.
Die Reise muss abgebrochen werden:
Zumeist als Baustein zur Reiserücktrittversicherung ist die Reiseabbruchversicherung hinzuwählbar. Diese deckt die zusätzlichen Kosten ab, welche bei unerwarteter Rückreise aus den oben genannten Gründen entstehen.
Das Reisegepäck geht verloren oder wird zerstört:
Wer ohne Hab und Gut am Reiseziel steht, freut sich über die Unterstützung einer Reisegepäckversicherung, da Sie nicht immer auf die Unterstützung des Reiseveranstalters hoffen können. Die Kosten für den teuren Ersatz, welche Sie sich beschaffen müssen, können Sie über den Versicherer abwickeln lassen.
Auch in dieser Versicherung spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie ein Verschulden trifft, ein Dritter Sie geschädigt hat oder höhere Gewalt vorliegt.
Es wird eine medizinische Behandlung im Ausland benötigt:
Während wir in Deutschland eine sehr gute medizinische Versorgung haben, ist das im Ausland nicht immer der Fall. Teilweise müssen Kosten für Behandlungen sogar selber bezahlt werden.
Gesetzlich Versicherte haben auf der Rückseite ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die so genannte „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK), wodurch die medizinisch notwendigen Leistungen innerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraums nach den Vorgaben des Ziellandes über die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden.
Es lohnt sich deswegen auch für Reisen im europäischen Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt für Sie die medizinisch notwendige Behandlung. Wenn eine Rückreise ins Heimatland notwendig wird, organisiert und bezahlt die Versicherung auch diese Maßnahme.