Unternehmervollmachten
& Verfügungen

Ein Unternehmer als Privatperson sollte neben der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung abschließen. Wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben ist eine zusätzliche Sorgerechtsverfügung unerlässlich.

Zusätzlich ist für Selbständige der Abschluss einer Unternehmervollmacht unerlässlich, um den eigenen Betrieb auch im Ernstfall am Laufen zu halten.

Unternehmervollmacht

Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können.

Oft leidet dann das Geschäft: Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden.

Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz führen.

Deshalb sollten Selbständige und Unternehmer zusätzlich daran denken, die notwendige Weiterführung der Geschäfte im Betrieb oder Unternehmen und die damit verbundenen Entscheidungskompetenzen durch eine Unternehmervollmacht an Personen zu geben, die im Sinne des Vollmachtgebers handeln und in der Lage sind, die Firma im Ernstfall weiter zu führen.

Fehlt diese Vollmacht, tritt ein vom Gericht bestellter Betreuer an die Stelle des Unternehmers und ein reibungsloser Ablauf der Firmengeschäfte ist damit nicht mehr gewährleistet.

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Welche Vollmachten sind wichtig?

Ein zentraler Baustein hierbei ist die Vorsorgevollmacht. Mit ihr bestimmt man die Person, die im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt Entscheidungen in persönlichen und vermögensrechtlichen Belangen trifft. Das fängt beim Aufenthaltsort und der Unterbringung des Vollmachtgebers an und hört bei der Verfügung über die Vermögensgegenstände auf. Dass die bevollmächtigte Person somit eine absolute Vertrauensperson sein muss ist damit klar.

Mit einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht ist ein vom Gericht bestellter Betreuer nach § 1896 BGB außen vor.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird mit der Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts nicht umgangen. Man kann damit aber z.B. einen Betreuer und die näheren Umstände der Betreuung regeln. In der Regelung ist das Gericht an die Verfügungen gebunden, kann Wunschbetreuer im Ernstfall aber ablehnen, falls diese sich als ungeeignet erweisen. 

Mit einer Patientenverfügung kann der Verfasser Vorgaben für medizinische Eingriffe und lebenserhaltende Maßnahmen im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit machen.

Wichtig: eine ständige Aktualisierung und Anpassung an die jeweils gültige Rechtsnorm ist unerlässlich. Das Problem ist, dass der Gesetzgeber häufig Änderungen vornimmt, die dazu führen, dass Schriftstücke nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Hier ist also besondere Vorsicht geboten.

Familien mit minderjährigen Kindern sollten sich auch immer um eine Sorgerechtsverfügung kümmern. Damit kann ein Vormund für die Kinder bestimmt werden und bestimmte Personen vom Sorgerecht ausgeschlossen werden. Die Sorgerechtsverfügung bestimmt nicht nur, bei wem die Kinder im Falle des Ausfalls der Erziehungsberechtigten aufwachsen sollen. Sie verhindert auch, dass das Erbe durch einen Betreuer vom Vormundschaftsgericht verwaltet werden muss.

  • Solange ein Elternteil, welches das Sorgerecht innehat, noch verfügbar ist, solange erhält dieser im Fall der Fälle auch die Vormundschaft.
  • Soll ein Sorgerechtsbevollmächtigter, Vater oder Mutter, ausgeschlossen werden, so ist dies schriftlich zu erklären. (Bemerkungen in der Sorgerechtsverfügung)
  • Ein ernannter Vormund erhält die Personen- und Vermögenssorge.

Kosten Vollmachten und Verfügungen

Für die Hilfestellung aus unserem Haus entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie bezahlen lediglich das Paketangebot der Firma Jura Direkt und damit verbunden die Arbeit der beauftragten Fachanwälte. Die ausstellende Kanzlei bestätigt Ihnen per Anschreiben, dass sich die ausgefertigten Unterlagen auf dem rechtlich aktuellen Stand befinden, zeichnet sich als Kanzlei für den Inhalt verantwortlich und haftet dafür.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vollmachten und Verfügungen gegen eine jährlich anfallende Servicegebühr ständig auf dem Laufenden zu halten. Solange Sie als Kunde von Jura Direkt den Aktualisierungsservice in Anspruch nehmen und die Vollmachten durch den Rechtsdienstleister auf dem rechtlich aktuellen Stand halten, wird dieser Ihnen jederzeit im Betreuungsfall zur Seite stehen und Ihnen bei weiteren Fragen zur Durchsetzung der Vollmachten zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund würden wir Ihnen diese jährliche Aktualisierung Ihrer Unterlagen dringend empfehlen.

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