Generationenberatung

Wissen was geht, wenn nichts mehr geht

Die GFA Finanzberatung bietet Ihnen eine generationenübergreifende Beratung in Form einer Familien- Pflege und steueroptimierten Todesfallabsicherung. Außerdem helfen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem Rechtsdienstleister bei der Erstellung aller notwendigen Vollmachten und Verfügungen. Die durch einen Fachanwalt durchgeführte Nachlassregelungen runden das Angebot ab und ermöglichen es Ihnen, alle Vorsorgemaßnahmen unter einem Dach abzuwickeln.

Generationenberatung – was ist das?

Was passiert, wenn man durch eine Krankheit oder einen Unfall unerwartet geschäftsunfähig wird? Ein Thema, dessen Wichtigkeit zwar vielen Menschen bewusst ist, dass 90 Prozent aber dennoch immer wieder auf die lange Bank schieben. Dabei sollte sich jeder über 18 Jahre damit beschäftigen: Singles, Verheiratete, Eltern, volljährige Kinder, Arbeitnehmer, Unternehmer: der Ernstfall kann jeden treffen!

Wenn der Ernstfall eintritt ist es zu spät! Wenn man nicht mehr selbständig handeln und entscheiden kann ist es wichtig, Vorsorge getroffen zu haben:
Wer kümmert sich in Ihrem Interesse um Ihre Gesundheitsversorgung, Ihre Finanzen, die Betreuung gegenüber Ämtern, um Ihren Aufenthaltsort und Ihre Lebensqualität? Diese Fragen können Sie selbst beantworten, wenn Sie sich frühzeitig mit den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auseinandersetzten.

Das Thema ist komplex und macht die Unterstützung kompetenter Beratung notwendig. Als Generationenberater helfen wir Ihnen, je nach Bedarf die richtige Vorsorge zu treffen bzw. die richtigen Ansprechpartner für Ihre Bedürfnisse zu finden. Hier können wir auf ein weit verzweigtes Netzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zurückgreifen, das Sie als unser Kunde nutzen können.

Wir arbeiten seit mehreren Jahren erfolgreich mit dem Rechtsdienstleister JURA DIREKT zusammen. Die Kosten sind marginal im Vergleich zu den finanziellen Schäden, die durch fehlende Vorsorgebestimmungen entstehen können. Fachberater der Bereiche Steuern, Betreuung und Medizin klären Sie hier über die Auswirkungen fehlender Vollmachten auf deren Fachbereiche auf.

Mittels Spezialsoftware legen Sie Ihre Vorstellungen selbst fest, die wir dann für Sie an JURA DIREKT weiterleiten. Rechtsanwälte erstellen dann Ihre rechtskonformen Vollmachten und händigen diese an Sie aus.

 

Hier erfahren Sie mehr.

 

Ihre Vorteile im Überblick

Sicherheit

Physische Hinterlegung der Originalvollmachten in datenschutzkonformem Archiv

Absicherung

Digitale Hinterlegung der Originalvollmachten und Kopien auf deutschen datenschutzsicheren Servern

Erinnerung

Jährliche Erinnerungsschreiben über Ihre hinterlegten Daten

Aktualisierung

Laufende Aktualisierung der Vollmachten bei Änderungen, egal in welchen Bereichen oder wie oft Sie Änderungen durchführen wollen

l

Anpassung

Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität

Z

Gesetzesaktuell

Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen, von Rechtsanwälten geprüft und neu gefertigt

Individuell

JURA DIREKT Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit persönlicher ID zur datenschutzsicheren Identifizierung

Notfall-Hotline

Weltweit – 7 Tage, 24 Stunden für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte

Unterstützung

Hilfe im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten

Durchsetzung

Rechtliche Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) der Rechtsanwälte bei Differenzen mit Behörden und Gerichten

Offizielle Registrierung

Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung

Die GFA Finanzberatung GmbH berät Sie außerdem zu allen offenen Fragen, die die finanzielle Absicherung betreffen:

  • Wie schütze ich mein Vermögen im Pflegefall?
  • Wie kann ich verhindern, dass meine Familienmitglieder zusätzlich finanziell belastet werden.
  • Wie sichere ich meine Familie/Partner im Todesfall ab?

Welche Vollmachten sind wichtig?

Ein zentraler Baustein hierbei ist die Vorsorgevollmacht. Mit ihr bestimmt man die Person, die im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder bei einem längeren Auslandsaufenthalt Entscheidungen in persönlichen und vermögensrechtlichen Belangen trifft. Das fängt beim Aufenthaltsort und der Unterbringung des Vollmachtgebers an und hört bei der Verfügung über die Vermögensgegenstände auf. Dass die bevollmächtigte Person somit eine absolute Vertrauensperson sein muss ist damit klar.

Mit einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht ist ein vom Gericht bestellter Betreuer nach § 1896 BGB außen vor.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird mit der Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts nicht umgangen. Man kann damit aber z.B. einen Betreuer und die näheren Umstände der Betreuung regeln. In der Regelung ist das Gericht an die Verfügungen gebunden, kann Wunschbetreuer im Ernstfall aber ablehnen, falls diese sich als ungeeignet erweisen. 

Mit einer Patientenverfügung kann der Verfasser Vorgaben für medizinische Eingriffe und lebenserhaltende Maßnahmen im Zustand der Entscheidungsunfähigkeit machen.

Wichtig: eine ständige Aktualisierung und Anpassung an die jeweils gültige Rechtsnorm ist unerlässlich. Das Problem ist, dass der Gesetzgeber häufig Änderungen vornimmt, die dazu führen, dass Schriftstücke nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Hier ist also besondere Vorsicht geboten.

Familien mit minderjährigen Kindern sollten sich auch immer um eine Sorgerechtsverfügung kümmern. Damit kann ein Vormund für die Kinder bestimmt werden und bestimmte Personen vom Sorgerecht ausgeschlossen werden. Die Sorgerechtsverfügung bestimmt nicht nur, bei wem die Kinder im Falle des Ausfalls der Erziehungsberechtigten aufwachsen sollen. Sie verhindert auch, dass das Erbe durch einen Betreuer vom Vormundschaftsgericht verwaltet werden muss.

  • Solange ein Elternteil, welches das Sorgerecht innehat, noch verfügbar ist, solange erhält dieser im Fall der Fälle auch die Vormundschaft.
  • Soll ein Sorgerechtsbevollmächtigter, Vater oder Mutter, ausgeschlossen werden, so ist dies schriftlich zu erklären. (Bemerkungen in der Sorgerechtsverfügung)
  • Ein ernannter Vormund erhält die Personen- und Vermögenssorge.

Kosten Vollmachten und Verfügungen

Für die Hilfestellung aus unserem Haus entstehen Ihnen Kosten in Form einer Servicegebühr in Höhe von 150,00€ für Eheleute und 100,00€ für Alleinstehende.  Sie bezahlen außerdem das Paketangebot der Firma Jura Direkt und damit verbunden die Arbeit der beauftragten Fachanwälte. Die ausstellende Kanzlei bestätigt Ihnen per Anschreiben, dass sich die ausgefertigten Unterlagen auf dem rechtlich aktuellen Stand befinden, zeichnet sich als Kanzlei für den Inhalt verantwortlich und haftet dafür.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vollmachten und Verfügungen gegen eine jährlich anfallende Servicegebühr ständig auf dem Laufenden zu halten. Solange Sie als Kunde von Jura Direkt den Aktualisierungsservice in Anspruch nehmen und die Vollmachten durch den Rechtsdienstleister auf dem rechtlich aktuellen Stand halten, wird dieser Ihnen jederzeit im Betreuungsfall zur Seite stehen und Ihnen bei weiteren Fragen zur Durchsetzung der Vollmachten zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund würden wir Ihnen diese jährliche Aktualisierung Ihrer Unterlagen dringend empfehlen.

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