Testamentsservice

Mein letzter Wille geschehe

Der schlimmste Fall ist immer der Tod eines lieben Angehörigen. Ist der Nachlass nicht geregelt, kommt auf die Hinterbliebenen einiges an Arbeit und Stress zu. Deshalb ist das Testament das wichtigste und einfachste Instrument, um die Erbfolge zu regeln. Mit einem gültigen Testament können Sie ihre Angelegenheiten zu Lebzeiten und in ihrem Sinne regeln. Noch wichtiger ist das Testament für Unternehmer. Sie sollten zusätzlich die Unternehmensnachfolge testamentarisch regeln. In Zusammenarbeit mit renommierten Fachanwälten aus der Region haben Sie die Möglichkeit, bei uns ein Testament zum Festpreis erstellen zu lassen.
Die GFA bietet außerdem seit einigen Jahren den Service des Testamentvollstreckers an.

Testamentsvollstreckung: Was ist das?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser ernannte Person, die nach dessen Tod seinen letzten Willen und die erlassenen Verfügungen umsetzt.
Die Einsetzung eines Vollstreckers ist sinnvoll, wenn man den Nachlass unter mehreren Erben möglichst konfliktfrei aufteilen möchte, wenn unter den Erben Minderjährige oder behinderte Personen sind und wenn man absichern möchte, dass der letzte Wille, auch im Hinblick auf ein Vermächtnis oder bestimmte Auflagen, sachkundig und korrekt umgesetzt wird.

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Prinzipiell jeder. Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament oder in einem Erbvertrag benannt und beginnt mit der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht.

Zur Übernahme des Amts eines Testamentsvollstreckers besteht aber keinerlei Verpflichtung. Dennoch ist es sinnvoll, eine Person mit einer gewissen Grundausbildung in Sachen Finanzen und Erbrecht auszuwählen.

Pirmin Bender und Tanja Liuzzi sind ausgebildete Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien. Gerne können Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren.

Weil Testamentsvollstreckung Vertrauenssache ist

Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

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