Änderungen zum Jahreswechsel

14. Nov 2024Blog

Steuervorteile durch Zuzahlungen zur Basisrente

Das Jahresende naht, und damit die letzte Chance, sich noch steuerliche Vorteile für 2024 zu sichern. Zuzahlungen zur Basisrente (Rürup-Rente) sind eine attraktive Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Der Vorteil: Beiträge zur Basisrente können Sie steuerlich geltend machen. In diesem Jahr sind bis zu 100 % der Beiträge bis zum Höchstbetrag von 28.000 Euro (für Alleinstehende) steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Sie Ihre Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig für Ihre Altersvorsorge vorsorgen können.

Vergessen Sie auch Ihre Riesterrente nicht: Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie in diesem Jahr den Mindestbeitrag einzahlen. Nur so sichern Sie sich die maximalen Zulagen vom Staat und steigern Ihre Rentenansprüche.

Nutzen Sie die verbleibenden Wochen des Jahres, um Ihre Altersvorsorge optimal aufzustellen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Gerne beraten wir Sie zu den besten Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation.

Mehr Nettogehalt im Dezember: Für Millionen von Beschäftigten in Deutschland gibt es im Dezember mehr Netto vom Brutto. Das hat folgenden Hintergrund: Die Bundesregierung hatte den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 im laufenden Jahr nachträglich um 180 Euro aufgestockt. Er erhöht sich damit auf insgesamt 11.784 Euro. Das hat zum einen zur Folge, dass alle, die ein geringeres Einkommen haben, darauf keine Einkommensteuer zahlen müssen. Zum anderen bleibt mehr Netto vom Brutto.
Im Dezember gibt es nun einmalig diese 180 Euro. Wie sich das konkret auf das Einkommen auswirkt, hat Finanztip, der Online-Geldratgeber der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, vorgerechnet: „Bei einem durchschnittlichen Monatsbrutto von 4.000 Euro (Steuerklasse 1, 1,7 % Krankenkassen-Zusatzbeitrag, keine Kirche oder Kinder) bringt das rund 57 Euro mehr.“
Quelle: https://www.ing.de/wissen/dezember-2024/

Anpassungen bei der Rentenbesteuerung: Die Übergangsphase zur vollständigen Besteuerung der Renten wurde bis 2058 verlängert. Der Besteuerungsanteil für jeden neuen Rentnerjahrgang erhöht sich nun jährlich um 0,5 Prozentpunkte, sodass die volle Besteuerung erst im Jahr 2058 erreicht wird (bisher 2040). Der steuerfreie Anteil, der bei Rentenbeginn festgelegt wird, bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente als fester Eurobetrag bestehen.

Es ist ratsam, diese Änderungen bei der persönlichen Finanz- und Steuerplanung zu berücksichtigen. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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