Während wir im Jahr 2019 mit Blick auf Schäden durch Naturgefahren mit einer Schadenhöhe von „nur“ 3 Milliarden Euro1 davon gekommen sind, müssen die Schäden durch die Unwetter und Überschwemmungen der letzten Tage erst noch aufgenommen werden. Doch eines ist klar: die Existenzen vieler Menschen stehen durch den Verlust von Haus und Hof auf dem Spiel.
Elementarschäden kurz erklärt.
Als Elementarschaden gelten Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneelast, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Gerade diese Ereignisse haben ein großes Schadenpotential und können für viele Menschen den finanziellen Ruin bedeuten. Lediglich 12% aller Hausbesitzer halten Überschwemmungen für gefährlich und zwei Drittel davon glauben, nie von Überschwemmungen betroffen zu sein2. Doch wie real Naturgefahren auch für uns in Mitteleuropa sind, haben uns die Ereignisse der letzten Tage gelehrt.
93% der Hausbesitzer sind im Glauben, gegen naturgefahren aller Art versichert zu sein, obwohl sie dies nicht sind2. Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz von den Beratern der GFA zeitnah überprüfen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Bin ich automatisch gegen Elementarschäden versichert?
In erster Linie obliegt es den Eigentümern, ihre Gebäude, den Hausrat oder auch die Autos zu versichern. Wer hier an der falschen Stelle gespart hat, wird ein böses Erwachen erleben: Die Elementarschadenversicherung ist bei den meisten Versicherern ein optionaler Baustein und muss explizit zum Gebäudeversicherungspaket dazu gebucht werden.
Wer hilft im Schadenfall?
Nach einer Naturkatastrophe, wie sie große Teile Deutschlands in den letzten Tagen erleben mussten, bleiben vielerorts stark beschädigte und verschmutzte Häuser, Autos und Haushaltsgegenstände auf den Straßen zurück. Wir grbrn Ihnen einen kleinen Überblick, welche Versicherungen Ihnen bei der Organisation und den Kosten beistehen:
- KFZ-Teilkasko
Ihr Fahrzeug ist mit einer Teilkaskoversicherung bei Elementarschäden versichert. Die Versicherung leistet für eine Reparatur oder (im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens) für ein neues Fahrzeug bis zum Wiederbeschaffungswert des Altfahrzeuges. - Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung
Über die Hausratversicherung sind alle losen Gegenstände des Haushalts versichert – dazu gehören auch große Gegenstände wie zum Beispiel Schränke. Entschädigt wird die Wiederbeschaffung zum Neuwert. Das Alter des Hausrats spielt keine Rolle, entsprechend soll die Versicherungssumme entsprechend Hoch sein um nicht unterversichert zu sein. - Gebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung
Genauso wie die Hausratversicherung leistet die Gebäudeversicherung bei entsprechendem Deckungsumfang in Höhe des Wiederaufbaus zum Neuwert. Wenn eine Sanierung des Hauses möglich ist, leistet die Gebäudeversicherung für diese Kosten.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem und vielen weiteren Themen. Sprechen Sie uns an:
07822 446 79 – 0
Quelle:
1: Naturgefahrenreport 2020 des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
2: Repräsentative Befragung zur Elementarschadenversicherung in Deutschland; durchgeführt durch den GDV und die GfK