Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen es: das sogenannte Verwahrentgelt auf Guthaben. Im Volksmund auch gerne Negativzins oder Minuszins genannt, wird dieser je nach Institut ab einem Vermögen über 50.000,00 € oder weniger verlangt. Was bei vielen Sparern Ängste auslöst ist rational betrachtet ein Weckruf für alle, die ihr Geld noch auf Sparbüchern, Tages- und Festgeldern angelegt haben. Denn tatsächlich lauert eine viel größere Gefahr im Hintergrund, die von den meisten garnicht als solche wahrgenommen wird: Die Inflation.
Betrachten wir das Ganze in nüchternen Zahlen: Aus einem angenommenen Guthaben von 100,00 € und einem unterstellten Minuszins von 0,5% (ohne Berücksichtigung eines Freibetrages) wird nach 10 Jahren 95,00 €, nach 20 Jahren 90,00 € und nach 30 Jahren 86,00 €.
Wendet man die gleiche Rechnung auf die Inflation, also den Verlust der Kaufkraft Ihres Guthabens an, kommen folgende erschreckende Zahlen heraus. Wir nehmen wieder ein Guthaben von 100,00 € an und ziehen davon eine durchschnittliche Inflation von 2% ab. Dann beträgt die Kaufkraft Ihres Kapitals nach 10 Jahren noch 82,00 €, nach 20 Jahren 67,00 € und nach 30 Jahren nur noch 55,00 €. Der einzige Unterschied: Im Gegensatz zum direkt von ihrem Guthaben abgezogenen Negativzins sehen Sie den Abfluss des Geldwertes auf ihrem Konto nicht. Dort stehen ja immer noch die anfänglichen 100,00 €, obwohl diese nach 30 Jahren nur noch die halbe Kaufkraft haben.
Was möchten wir Ihnen mit unserer Beispielrechnung sagen? Ganz einfach: Es ist an der Zeit, umzudenken. Betrachten Sie die Einführung des Verwahrentgeltes als ernstgemeinten Weckruf. Den von den Deutschen so geliebte Sparzins wird es so bald und in der bekannten Form nicht mehr geben. Vielmehr ist es an der Zeit, sein Geld in gewinnbringend in Sachwerte zu investieren.
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Quelle: Dr. Hans-Jörg Naumer: Negativzinsen – keine Panik. proconta 03/2021, S. 11.