Sie zahlt nicht?!?

22. Sep. 2021Blog

Haben Sie sich auch schon über Ihre Versicherung geärgert?

Haben Sie sich auch schon über Ihre Versicherung geärgert?

Viele Versicherungsnehmer ärgern sich, wenn im Versicherungsfall der Schaden von der Versicherung scheinbar mutwillig nicht übernommen wird.

Dabei vergessen viele, dass sie als Vertragspartner auch Pflichten haben, die es einzuhalten gilt.

Um im Ernstfall verlässlich auf einen Versicherer als Vertragspartner zurückgreifen zu können, sollten bestimmte Regeln eingehalten werden. Denn so, wie Sie als Kunde der Versicherung Ihre Leistungen erwarten, stellen auch Versicherer und Gesetzgeber Anforderungen an Sie.

Vorvertragliche Anzeigepflicht und Auskunftspflicht1

Noch bevor der Vertrag geschlossen wird, sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass Versicherungsnehmer dem Versicherer die bekannten Gefahrumstände anzeigen. So sind Kunden beispielsweise verpflichtet, jede Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, nach welcher gefragt wird. Darunter fallen auch die Fragen im Rahmen des Antragsprozesses.

Pflichten während der Vertragslaufzeit

Änderungen am versicherten Risiko wie z. B. Werterhöhungen am versicherten Hausrat oder Gebäude, oder ein größerer Fahrerkreis in der KFZ-Versicherung müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Aber auch Gefahrerhöhungen, wie ein feuergefährlicher Betrieb in der unmittelbaren Nähe, sind für Sachversicherer durchaus relevant.2

Vorausgesetzt wird von den Versicherern auch stets die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Darunter fallen auch die örtlich geltenden Kommunalsatzungen.

  • Viele Ortschaften machen Sicherungseinrichtungen gegen Rückstau bei Abwasserleitungen zur Pflicht. Möglicherweise verstoßen hier viele Gebäudeeigentümer unbewusst gegen die Satzungen und gefährden dadurch ihren Versicherungsschutz.

Pflichten nach einem Schadenfall

Für die reibungslose Abwicklung ist es besonders im Schadenfall wichtig, diese grundlegenden Regeln einzuhalten:

  1. Pflicht zur Schadenminderung – z. B. Abstellen von Wasser, Löschen von Feuer
    Sofortmaßnahmen dürfen auch ohne Rücksprache mit der Versicherung ergriffen werden. Wenn dies als Schadenminderung argumentiert wird, werden auch die Kosten dafür getragen
  2. Unverzügliche Meldung an den Versicherer
  3. Dokumentation des Schadens anhand von Fotos (in Detail- und Gesamtansicht)
  4. Reparaturen, welche nicht Schadenmindernd sind, sollten vor Ausführung vom Versicherer freigegeben werden. Nur so haben Sie die Garantie einer Kostenübernahme.

Welche Rechte ergeben sich aus den vielen Verpflichtungen?

Bei der Einhaltung aller Regeln haben Sie rechtlichen Anspruch auf alle Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Durchblick zu behalten und bearbeiten Ihre Anliegen und Schadenfälle nach allen Vorgaben des Gesetzgebers und der jeweiligen Versicherer.

Quellen:

1: VVG §§ 19, 23, 31 (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)

2: VVG §§ 23, 57 (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)

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