Sanierung von Bestandsimmobilien: Änderungen 2024

10. Jan 2024Blog

Sanierung von Bestandsimmobilien

Kürzlich wurden die neuen Modalitäten für die Förderung zur Sanierung von Bestandsgebäuden bekannt. Die Anpassung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossen.
Änderungen gibt es nur bei dem Teilprogramm „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“:

Die wichtigsten Änderungen der BEG EM im Überblick:

  1. Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch werden zukünftig bei der KfW (bisher BAFA) beantragt:
    • Antragsstellung von Privatpersonen für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich.
    Für alle anderen Antragstellergruppen wird stufenweise die Beantragung im Laufe des Jahres ermöglicht
    • Der Heizungstausch kann seit dem 01.01.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.
    • Max. 70% Fördersatz bei max. 30.000,00 € förderfähigen Ausgaben (max. 21.000,00 € Zuschuss)
  2. Effizienz-Einzelmaßnahmen werden weiterhin bei der BAFA beantragt:
    • Antragstellung bereits seit dem 01.01.2024 möglich
    • max. möglicher Fördersatz weiterhin 20%
  3. Neuer Ergänzungskredit der KfW:
    • 120.000,00 € Kreditsumme pro Wohneinheit
    • zusätzlich zinsvergünstigt für Selbstnutzer mit Haushalts-Einkommen bis 90.000,0 € p.a.
    • Förderkonditionen, Ablauf und Zeitpunkt der Beantragung sind noch nicht veröffentlicht. Hierzu informieren wir Sie zeitnah, sobald die Modalitäten veröffentlicht wurden.

Fazit: Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben. Bereits jetzt können Sie die Zeit nutzen und mit uns die optimale Finanzierung sowie mit dem Energieberater die technischen und energetischen Möglichkeiten erarbeiten.
Profitieren Sie wie gewohnt vom Netzwerk der GFA – alles aus einer Hand.

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