Was kostet ein Makler?
Seit dem 23.12.2020 ist das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern* in Kraft getreten. Kraft dieser Regelungen soll ein Käufer nie mehr Provision als der Verkäufer bezahlen müssen. Der Gesetzgeber lässt aber einigen Verhandlungsspielraum zu und so bleibt es abzuwarten, wie die unterschiedlichen Marktteilnehmer Ihre Preispolitik betreiben. In vielen Fällen wird es auf eine hälftige Teilung der gesamten Maklervergütung hinauslaufen.
Die GFA Immobilien GmbH hat die Gesetzesänderung zum Anlass genommen und vorerst die Außenprovision, die der Käufer zu bezahlten hat, auf 1,79 % inkl. MwSt. von den sonst üblichen 3,57 % reduziert. Damit verringern sich die Kaufnebenkosten um einen relevanten Anteil und ermöglichen so eine bessere Finanzierbarkeit bei durchschnittlich hohen Verkaufspreisen. Mit den Verkäufern hat die GFA schon immer individuelle Preismodelle vereinbart.
Neugierig? Rufen Sie uns an. Telefon 07822 44679-30 oder E-Mail an info@gfa-immo.de
*Von der Gesetzesänderung sind lediglich Wohnungen und Einfamilienhäuser betroffen. Alle anderen Objektarten betrifft diese Regelung bisher nicht.