Pflege: Warum die private Absicherung so wichtig ist.

22. Mrz 2023Blog

Pflegebedürftig?

Rund 5 Millionen Menschen waren im Dezember 2021 im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig, wobei ca. ein Drittel mindestens 85 Jahre alt war. Der medizinische Fortschritt und der damit einhergehende demographische Wandel sorgen dafür, dass die Tendenz für die Zukunft steigend ist.

Wer ist pflegebedürftig?

Laut Bundesministerium für Gesundheit ist pflegebedürftig, „wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann – dauerhaft oder voraussichtlich für wenigstens sechs Monate.“
Wer pflegebedürftig ist, wird nach Meldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom medizinischen Dienst (bzw. MedicProof für Privat -Krankenversicherte) in eine Pflegestufe klassifiziert.

Warum zusätzlich eine private Pflegeversicherung
Je nach Einstufung in eine Pflegestufe erhält der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen eine monatliche Zahlung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad und nach der Art der Pflege (Pflege durch Angehörige zu Hause, ambulant durch einen Pflegedienst oder stationär) richtet. Die Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aber bei Weitem nicht aus, um im Ernstfall die anfallenden Kosten zu decken. Gerade die Unterbringung des betroffenen Angehörigen in einem Pflegeheim ist immens teuer (im Schnitt muss hier mit einem Eigenanteil von monatlich bis zu 2.000,00€ gerechnet werden) und kann das im Laufe eines Lebens angesparte Vermögen schnell verschlingen.

Um dies zu vermeiden, ist die zusätzliche Absicherung durch eine private Pflegeversicherung unerlässlich. Zum einen sichert man damit das erarbeitete Vermögen und Eigentum, zum anderen schützt man seine Kinder vor hohen finanziellen Belastungen, die im Pflegefall auf sie zukommen würden. Grundsätzlich sind Kinder nämlich per Gesetz dazu verpflichtet, für die Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen, falls diese nicht über ausreichend hohe Renten bzw. Vermögen verfügen. Im Jahr 2020 wurde für die Angehörigen eine jährliche Einkommensgrenze von 100.000€ (Jahresbruttoeinkommen) eingeführt, wobei zu den angerechneten Einkommen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen.

Was ebenfalls Beachtung finden sollte: Das Motto „Kinder haften für Ihre Eltern“ gilt im Übrigen auch, wenn zwischen Eltern und Kindern ein schlechter bzw. gar kein Kontakt mehr besteht. Ausnahmen werden hier nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gemacht, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis nachweislich zerrüttet ist.

Die Zahlungen aus der privaten Pflegeversicherung stockt die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf und deckt somit zumindest annähernd die entstehenden Kosten ab.

Eine private Pflegeversicherung sichert außerdem ein selbstbestimmtes Dasein im Pflegefall, da man bereits bei Abschluss mit der Tarifwahl bestimmen kann, wo die Schwerpunkte bei der Absicherung liegen sollen, d.h. man bestimmt mit, ob man ambulant oder stationär gepflegt werden möchte. Privat versichern heißt in diesem Fall also auch, sich individuell zu versichern.

Sie möchten sich gerne privat mit einer Pflegeversicherung absichern? Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem wichtigen Thema. Einfach anrufen und einen Termin mit Pamela Blumert vereinbaren.

Telefon 07822 44679-79 oder E-Mail an service@gfa-finanz.de

Wann gelte ich als pflegebedürftig?

Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in

der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand beträgt täglich mindestens 1,5 Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens drei Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe brauchen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand beträgt mindestens fünf Stunden, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Im Rahmen der Pflegestufe III gibt es darüber hinaus bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf eine Härtefallregelung.

Je nach Pflegestufe unterscheiden sich die Leistungen der Pflegekasse. Auch Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (sogenannte Pflegestufe 0), können, neben den zusätzlichen Betreuungsleistungen von bis zu 100 bzw. 200 Euro monatlich, Leistungen erhalten.

Pflegebedürftig? Erste Schritte

1. Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung. Auch ein Familienangehöriger oder guter Bekannter kann das für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen.

2. Wenn Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

3. Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen geholfen werden muss und wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK oder durch andere unabhängige Gutachter.

4. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK oder durch andere unabhängige Gutachter anwesend zu sein.

5. Sofern Sie es einschätzen können, teilen Sie Ihrer Pflegekasse bei der Antragstellung mit, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden möchten.

6. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe, z. B. eines ambulanten Pflegedienstes, zurückgreifen müssen.

7. Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, berät Sie Ihre Pflegekasse über geeignete Pflegeheime.

8. Bitten Sie Ihre Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe, Ihnen zum Kostenvergleich eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste bzw. stationären Pflegeeinrichtungen zu geben und Sie über niedrigschwellige Angebote zur Entlastung bei der Versorgung zu beraten.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden.

Privat Versicherte können sich an ihr Krankenversicherungsunternehmen oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V., Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln, wenden.

Mehr Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030/3406066-02 oder unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html

Quelle: „Pflegebedürftig? Was nun? Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe. Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin.

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