Das neue Jahr bringt eine finanzielle Entlastung für viele Steuerzahler: zukünftig muss der 5,5%ige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer nur noch von denjenigen bezahlt werden, deren Einkommensteuer über einer Freigrenze von 16.956 Euro, bzw. deren zu versteuernden Einkommen über 61.717 Euro liegt. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger dürfen sich ab dem 1. Januar 2021 über die finanzielle Entlastung und über mehr Netto auf dem Lohnzettel freuen.
Beispielsweise spart ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.
Beispielsweise spart ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.
Wer jetzt alles richtig machen möchte nutzt diesen „Geldsegen“ und setzt ihn für die eigene private Altersvorsorge ein.
Mit den richtigen Anlageprodukten und dem Ausnutzen staatlicher Förderungen ergeben sich attraktive Hebeleffekte. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Produkte. Einfach anrufen und Termin bei einem unserer Altersvorsorgeexperten vereinbaren.
Telefonisch unter 07822-44679-0 oder per E-Mail an service@gfa-finanz.de