Kinderzeit und Rente

3. Aug. 2023Blog

Die Gutschrift von Kindererziehungszeiten ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Es ermöglicht Eltern, die ihre Kinder erziehen, Rentenansprüche zu erwerben, auch wenn sie während dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig waren.

Hier sind einige wichtige Informationen zur Gutschrift von Kindererziehungszeiten:

Ziel: Die Gutschrift von Kindererziehungszeiten hat das Ziel, die Familienarbeit zu würdigen und die finanzielle Absicherung der Eltern im Alter zu verbessern. Die Erziehung von Kindern ist eine gesellschaftlich wertvolle Leistung, die sich auf die spätere Rente auswirken soll.

Versicherte Personen: Die Gutschrift von Kindererziehungszeiten betrifft in erster Linie Mütter und Väter, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindererziehungszeiten erhalten.

Gutschriftzeitraum: Die Kindererziehungszeiten werden für jedes Kind für maximal 36 Monate gewährt.

Höhe der Gutschrift: Die Gutschrift beträgt in der Regel drei Entgeltpunkte pro Kind für die gesamte Erziehungszeit. Die genaue Anzahl der Entgeltpunkte hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Geburtsjahr des Kindes und der Dauer der Erziehungszeit.

Rentenberechnung: Die Kindererziehungszeiten fließen in die Rentenberechnung ein und erhöhen damit die spätere Rentenhöhe. Durch die Gutschrift von Kindererziehungszeiten wird eine Lücke in der Rentenbiografie geschlossen, die entstehen würde, wenn Eltern keine oder nur geringe Beitragszeiten während der Kindererziehung vorweisen könnten.

Antragstellung: Die Gutschrift von Kindererziehungszeiten erfolgt nicht automatisch. Versicherte müssen einen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung stellen, um die Kindererziehungszeiten berücksichtigen zu lassen. Dieser Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, um mögliche Rentennachteile zu vermeiden.

Die Gutschrift von Kindererziehungszeiten ist ein wichtiges Instrument, um die Erziehung von Kindern als wertvolle Leistung anzuerkennen und die Alterssicherung von Eltern zu stärken. Wenn Sie Kinder erziehen oder vorhaben, dies in Zukunft zu tun, sollten Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Gutschrift von Kindererziehungszeiten informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen. Bei Fragen und Unsicherheiten steht Ihnen die Deutsche Rentenversicherung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie einen Riester-Vertrag besparen, sollten Sie den Antrag auf Kindererziehungszeit sofort stellen, damit es zu keiner nachträglichen Rückforderung der Kinderzulagen kommt.

Das Formular für die Beantragung der Gutschrift Ihrer Kindererziehungszeiten finden Sie hier.

Weitere Beiträge

Consent Management Platform von Real Cookie Banner