Coronahilfen: nicht jede Rückforderung ist berechtigt

10. Feb 2023Blog

Rechtsanwälte Stoll und Sauer

Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Neustarterhilfe Plus – da können Selbstständige und kleine Unternehmen schnell den Überblick verlieren. Die unbürokratisch ausbezahlten Coronahilfen waren in der Corona-Krise der Jahre 2020 bis 2022 für Unternehmen, Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige ein Segen. Allein in Baden-Württemberg flossen insgesamt 2,1 Milliarden Euro mit der Corona-Soforthilfe an Unternehmen. Wer dachte, der Staat vergisst die Nachkontrolle der Coronahilfen, der sieht sich jetzt eines Besseren belehrt. Knapp 600 Millionen Euro will aktuell der Staat von der Soforthilfe zurückhaben.

Viele Unternehmen und Selbstständige geraten durch die Rückforderungen erneut in eine finanzielle Schieflage. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffene eine anwaltliche Beratung. Bereits wenn die Nachfragen der Behörden auftauchen, macht der Weg zum Anwalt Sinn, um sich im Bürokratie-Dschungel zurechtzufinden. Rechtsberatung ist unbedingt ratsam, bevor die Rückzahlung veranlasst wird. Denn nicht immer ist beispielsweise die Rückforderung gerechtfertigt. Warum ist das so?

  • In vielen Fällen zahlte der Staat die Coronahilfen ohne jegliche Nebenbestimmungen aus. Da lag es für viele Empfänger auf der Hand, dass sie die Hilfe nicht mehr zurückzahlen müssen. Warum sollte daher die Corona-Soforthilfe zurückverlangt werden?
  • Regierungen und Verantwortliche sprachen in den Medien immer wieder über Sofortunterstützung und staatliche Hilfe für betroffene Unternehmen. Da ging es vor allem um das Thema Umsatzeinbußen. Jetzt steht der Liquiditätsengpass im Vordergrund, der sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen berechnet. Ist die Rechnung nicht negativ, muss die Coronahilfe komplett zurückbezahlt werden. Von Umsatzeinbußen ist aktuell keine Rede mehr. Können sich Unternehmen nicht mehr auf Gesagtes verlassen?
  • Die Empfänger von Corona-Soforthilfen haben sich auf die Aussagen der Politik verlassen – vergeblich, wie sie jetzt feststellen müssen. Unternehmen und Selbstständige sollten sich deshalb zur Wehr setzen. In Nordrhein-Westfalen haben bereits drei Gerichte entsprechende Bescheide der Behörde einkassiert. Die Behörden hatten Antragsstellung die Möglichkeit einer Rückzahlung in Aussicht gestellt. Am Oberverwaltungsgericht Münster lässt das Land jetzt die Urteile überprüfen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stehen die Chancen sehr gut, dass Unternehmen ihre Coronahilfen nicht zurückzahlen müssen. Weitere Informationen gibt es unter https://www.dr-stoll-kollegen.de/corona-soforthilfen-rechtsberatung.

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